Aufnahmebedingungen

Das Mindestalter für die Aufnahme an der Schweizerischen Müllereifachschule ist 20 Jahre.

Als Vorbildung wird eine abgeschlossene Berufslehre als Müller oder in artverwandten Berufen der getreideverarbeitenden Industrie (Mühlenbauer o.ä.) verlangt.
Studierende mit einer anderen Vorbildung sollten eine technische Ausbildung oder einen Hochschulabschluss vorweisen und müssen vor ihrem Eintritt eine Praxisausbildung von mindestens 6 Monaten in einer Mühle nachweisen können.

Das Diplom an der Schweizerischen Müllereifachschule kann nur nach vorgängig erfolgreichem Abschluss des ersten Kursteils , an der Gewerblichen Schule Im Hoppelau, erworben werden.

Die Schule ist berechtigt, die Aufnahme abzulehnen oder die Eintrittsbedingungen abzuändern.